Aktuelle Rechtsprechung im Betriebsverfassungsgesetz
Das erwartet Sie in unseren Seminaren „Aktualisierung und Auffrischung im Kollektiv-Arbeitsrecht“
Sie sind wiedergewählt worden! HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! Wir laden Sie ganz besonders zu unseren Auffrischungs-Seminaren ein.
Die 3-teilige Seminarreihe ist konzeptionell genau auf Ihre Bedürfnisse als wiedergewähltes Betriebsratsmitglied abgestimmt und bietet Ihnen die Möglichkeit in entspannter Atmosphäre Ihr Betriebsratswissen aufzufrischen, Aktuelles rund um die Arbeit im Betriebsrat wie beispielsweise aktuelle Rechtsprechungen zu erfahren, Gleichgesinnte zu treffen, Erfahrungen auszutauschen und Ihr Rechtswissens zu vertiefen um schwierige Fragen der Betriebsratsarbeit souverän zu bewältigen.
Worauf Sie sich in unseren Seminaren zum Fresh up im Kollektiv-Arbeitsrecht freuen können
Im BetrVG Fresh up A erhält jeder Betriebsrat unser digitales Startpaket zu dem ein Apple iPad der neuesten Generation gehört. Dieses Tablet stellen wir Ihnen für die Dauer Ihrer Betriebsratsausbildung Fresh up Kollektiv-Arbeitsrecht Modul A – B – C kostenlos zur Verfügung.
Die Nutzung des digitalisierten Starterpakets trägt zur Schonung der Ressourcen bei und unterstützt unsere nachhaltige Firmenpolitik. Durch die Nutzung haben Sie Zugriff auf aktuelle Gesetze und Verordnungen, kennen Ihre Rechte und Pflichten und können so klassische Verfahrensfehler erkennen und vermeiden.
Sie genießen inhaltlich gehaltvolle Seminartage in positiver Atmosphäre, Gelegenheit zum Networking und unser angenehmes Rahmenprogramm, wobei unsere attraktiven Seminarstandorte die jeweiligen Seminarziele perfekt unterstützen.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar wendet sich an wiedergewählte Betriebsratsmitglieder, deren Grundkenntnisse der Betriebsratsarbeit aktualisiert und vertieft werden müssen. Das Seminar erfüllt die Erfordernisse zum Besuch nach § 37 Abs. 6 BetrVG für wiedergewählte Betriebsräte nach Absolvierung der entsprechenden GrundlagenausbildungBetrVG I – V.
Beschlussfassung und Anmeldung
Der Betriebsrat hat vor seiner Beschlussfassung über die betrieblichen Notwendigkeiten ausführlich zu beraten und diese Gegebenheiten im Beschluss zu berücksichtigen. Vor der verbindlichen Anmeldung zum Seminar muss die entsprechende Beschlussfassung im Betriebsratsgremium erfolgen und dem Arbeitgeber mindestens 4 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Das entsprechende Formular Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber können Sie hier ausfüllen und Ihren Arbeitgeber umfassend informieren.
Kostenübernahme
Gemäß § 40.1 BetrVG Kosten und Sachaufwand. Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.
Themenplan Aktualisierung Betriebsverfassungsgesetz Fresh up A
Die wichtigsten Begriffe im Betriebsverfassungsgesetz
Die aktuelle Rechtsprechung zur Geschäftsführung und Rolle des Betriebsrates
- BAG und LAG Entscheidungen zur Lösung strittiger Fragen im Betrieb
- Entscheidungen für die praktische Betriebsratsarbeit
Auffrischung und Erweiterung zur Mitbestimmung in Personalangelegenheiten
- Neue Rechtslage bei befristeten Arbeitsverträgen
- Mitbestimmung des BR bei Form-Arbeitsverträgen
- Durchsetzung der Beteiligungsrechte des BR
- Beschäftigungssicherung Aufgabe des Betriebsrates
- Mitbestimmung bei beruflicher Bildung und Qualifizierung der Kollegen/innen
- Mitbestimmung des BR in Bezug auf Kündigung
- Außerordentliche Kündigung im besonderen Fall
- Mitbestimmung des BR bei Einstellung
- Beteiligung des BR bei Versetzung und Umgruppierung
- Vorläufige personelle Maßnahmen
Seminargebühr
€ 1254,00 zzgl. gesetzl. MwSt.