Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
Worauf Sie sich in unseren Seminaren zum Fresh up im Kollektiv-Arbeitsrecht freuen können
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
Worauf Sie sich in unseren Seminaren zum Fresh up im Kollektiv-Arbeitsrecht freuen können
Sie sind wiedergewählt worden! HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! Wir laden Sie ganz besonders zu unseren Auffrischungs-Seminaren ein.
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
Worauf Sie sich in unseren Seminaren zum Fresh up im Kollektiv-Arbeitsrecht freuen können
Sie sind wiedergewählt worden! HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! Wir laden Sie ganz besonders zu unseren Auffrischungs-Seminaren ein.
Diese 3-teilige Seminarreihe ist konzeptionell genauauf Ihre Bedürfnisse als wiedergewähltes Betriebsratsmitgliedabgestimmt und bietet Ihnen die Möglichkeit in entspannter Atmosphäre Ihr Betriebsratswissen aufzufrischen, Aktuelles rund um die Arbeit im Betriebsrat wie beispielsweise aktuelle Rechtsprechungen zu erfahren, Gleichgesinnte zu treffen, Erfahrungen auszutauschen und Ihr Rechtswissens zu vertiefen um schwierige Fragen der Betriebsratsarbeit souverän zu bewältigen.
Sie genießen inhaltlich gehaltvolle Seminartage in positiver Atmosphäre, Gelegenheit zum Networking und unser angenehmes Rahmenprogramm, wobei unsere attraktiven Seminarstandorte die jeweiligen Seminarziele perfekt unterstützen.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar wendet sich an wiedergewählte Betriebsratsmitglieder, deren Grundkenntnisse der Betriebsratsarbeit aktualisiert und vertieft werden müssen. Das Seminar erfüllt die Erfordernisse zum Besuch nach § 37 Abs. 6 BetrVG für wiedergewählte Betriebsräte nach Absolvierung der entsprechenden Grundlagenausbildung Betriebsverfassungsgesetz I – V.
Beschlussfassung und Anmeldung
Der Betriebsrat hat vor seiner Beschlussfassung über die betrieblichen Notwendigkeiten ausführlich zu beraten und diese Gegebenheiten im Beschluss zu berücksichtigen. Vor der verbindlichen Anmeldung zum Seminar muss die entsprechende Beschlussfassung im Betriebsratsgremium erfolgen und dem Arbeitgeber mindestens 4 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Das entsprechende Formular Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber können Sie hier ausfüllen und Ihren Arbeitgeber umfassend informieren.
Kostenübernahme
Gemäß § 40.1 BetrVG Kosten und Sachaufwand. Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.
Themenplan Aktualisierung und Auffrischung Betriebsverfassungsgesetz Fresh up B
Auffrischung und Erweiterung zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Auffrischung § 87 Betriebsverfassungsgesetz plus aktueller Rechtsprechung
- Durchsetzung der Beteiligungsrechte des BR
- Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer
- Aktuelle Gestaltungsformen von Betriebsvereinbarungen
- Einordnung/ Umgang mit Zielvereinbarungen
- Durchsetzung der sozialen Mitbestimmung
- Mitwirkung bei Lohngestaltung
- Betriebliches Vorschlagswesen
- Mitbestimmung in Bezug auf Arbeitszeitregelungen
- Entstehung von Sozialeinrichtungen
- Mitbestimmung beim Thema Überwachungsmaßnahmen
- Mitwirkung und Mitbestimmung in Bezug auf Arbeitszeitregelungen
- Mitbestimmung bei Urlaubsgrundsatz und Urlaubsplanung
Seminargebühr
€ 1254,00 zzgl. gesetzl. MwSt.