Beendigung des Arbeitsverhältnisses und arbeitsgerichtliches Verfahren
Was wir Ihnen im Individual-Arbeitsrecht 3 bieten
Sämtliche Grundlagen des Individualarbeitsrechts, von der Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und hauptsächlich der Rolle Betriebsrats, widmen wir uns in unseren drei Seminaren zum Individual-Arbeitsrecht. Sie erlernen die wesentlichen Grundlagen des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Um seine Schulungsverpflichtungen zu erfüllen, hat jeder neu gewählte Betriebsrat das Recht, die komplette Seminarreihe Arbeitsrecht Modul 1-2-3 zu absolvieren.
Worauf Sie sich im Individual-Arbeitsrecht freuen können
Die Nutzung des Apple iPads trägt zur Schonung der Ressourcen bei und unterstützt unsere nachhaltige Firmenpolitik. Durch die Nutzung haben Sie Zugriff auf aktuelle Gesetze und Verordnungen, kennen Ihre Rechte und Pflichten und können so klassische Verfahrensfehler erkennen und vermeiden.
Zudem genießen Sie inhaltlich gehaltvolle Seminartage in positiver Atmosphäre mit Networking und unser angenehmes Rahmenprogramm, wobei unsere attraktiven Seminarstandorte die jeweiligen Seminarziele perfekt unterstützen
Schulungsanspruch
Für jedes neue Betriebsratsmitglied besteht ein gesetzlich festgeschriebener Schulungsanspruch; die Kosten trägt der Arbeitgeber. Durch die Regelungen des § 37 Abs. 6 Satz 1 i.V. mit Abs. 2 BetrVG besteht ein kollektiver Anspruch des Betriebsrats auf Arbeitsbefreiung von Betriebsratsmitgliedern für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, ohne Minderung des Arbeitsentgelts.
Beschlussfassung und Anmeldung
Der Betriebsrat hat vor seiner Beschlussfassung über die betrieblichen Notwendigkeiten ausführlich zu beraten und diese Gegebenheiten im Beschluss zu berücksichtigen. Vor der verbindlichen Anmeldung zum Seminar muss die entsprechende Beschlussfassung im Betriebsratsgremium erfolgen und dem Arbeitgeber mindestens 4 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Das entsprechende Formular Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber können Sie auf unserer Seite downloaden und Ihren Arbeitgeber umfassend informieren.
Kostenübernahme
Gemäß § 40 BetrVG Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten.
Themenplan Individual Arbeitsrecht 3
Formen der Beendigung
- Kündigung
- Aufhebungsvertrag
- Befristungsvertrag
- Tod
Begriff und Arten der Kündigung
- Ordentliche und außerordentliche Kündigung
- Die Kündigungserklärung
- Rechtsnatur
Beendigungs- und Änderungskündigung
- Die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht
- Die Änderungsschutzklage
- Annahme unter Vorbehalt der rechtlichen Klärung
Kündigungsfristen und Kündigungstermine
- Gesetzliche Kündigungsfristen
- Tarifliche Kündigungsfristen
- Arbeitsvertragliche Regelungen
- Fristenberechnung
Begründung der Kündigung
- Soziale Rechtfertigung der Kündigung
- Anwendungsbereiche des Kündigungsschutzgesetz
- Betriebsbedingte Kündigung
- Kündigung in der Betriebsänderung
- Interventionsmöglichkeit der Arbeitsverwaltung bei Massenentlassung
Personenbedingte Kündigung
- In Krankheit begründete Kündigung
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Verletzung vertraglicher Pflichten durch den AN
Wechselwirkung der Kündigung und Betriebsverfassungsrecht
- § 102 BetrVG, Weiterbeschäftigungsanspruch
- Widerspruch des Betriebsrates gegen die Kündigung
- Besonderer Kündigungsschutz aus weiteren tangierenden Normen, z.B.
- Mutterschutzgesetz MuSchuG
- Pflegezeitgesetz PflegeZG
- Schutz Schwerbehinderter SGB IX
- Schutz kollektivrechtlicher Organ
§ 103 BetrVG in Verbindung mit § 15 Kündigungsschutzgesetz
Besuch des Arbeitsgerichtes optional
Seminargebühr
€ 1419,00 zzgl. gesetzl. MwSt.