Außerordentliche Betriebsratswahl
Dieses Seminar erfüllt die erforderlichen gesetzlichen Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes:
§ 20 Wahlschutz und Wahlkosten
- Niemand darf die Wahl des Betriebsrates behindern. Insbesondere darf kein*e Arbeitnehmer*in in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechtes beschränkt werden.
- Niemand darf die Wahl des BR durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen.
- Die Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber.
- Versäumnis von Arbeitszeit, die zur Ausübung des Wahlrechtes, zur Betätigung im Wahlvorstand oder zur Tätigkeit als Vermittler (§18a) erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts.
§ 37 BetrVG Abs. 6 Satz 1 i.V. mit Abs. 2 und 3
- Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des BR erforderlich sind.
- Betriebsbedingte Gründe im Sinne des Abs. 3 liegen auch vor, wenn wegen Besonderheiten der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung die Schulung des Betriebsratsmitglieds außerhalb seiner Arbeit erfolgt.
- In diesem Fall ist der Umfang des Ausgleichsanspruchs unter Einbeziehung der Arbeitsbefreiung nach Absatz 2 pro Schulungstag begrenzt auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.
Inhalte einer Betriebsratswahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums
- Einleitung von außerordentlichen Wahlen
- Aufgaben des Wahlvorstands
- Fristen und Formvorschriften bei der Betriebsratswahl
- Rechtsgrundlagen für die Erstellung von Wählerlisten
- Rechtsgrundlage für das Wahlausschreiben
- Rechtsgrundlage für die Überprüfung von Wahlvorschlägen und Vorschlagslisten
- Die Aufgabe des Wahlvorstands in der konstituierenden Sitzung
Seminargebühr
- Teilnehmer*in € 999,00 netto
- Teilnehmer*in € 949,00 netto
weitere Teilnehmer*in € 909,00 netto
Seminargebühr
€ 909,00 zzgl. gesetzl. MwSt.