Betriebsverfassungsgesetz 3 (20.10.2025)

Referent
Jörg Manfred Sänger Firmeninhaber BuB
Start
Oktober 20, 2025
Ende
Oktober 24, 2025
Time
12:00 pm - 12:00 pm
Adresse
Rüters Parkhotel, Bergstraße 3a, 34508 Willingen   Karte
Telefon
+49 5632 984-0

Bitte beachten Sie:
Die Anmeldung ist nur bis 28 Kalendertage vor Beginn des Seminars möglich.

Gerne stellen wir Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

Betriebsverfassungsgesetz 3 (20.10.2025)

1.249,00 

Status

Mitbestimmung bei sozialen Maßnahmen

Das erwartet Sie in unserem Kollektiv-Arbeitsrecht

Sämtliche Grundlagen der Betriebsratstätigkeit, von den Aufgaben eines Betriebsrats über Rechte eines Betriebsrats bis hin zur Zusammenarbeit des Betriebsrats mit der Unternehmensführung: All das regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In unserem Aufbauseminar zum Betriebsverfassungsgesetz 3 erlernen Betriebsräte wesentliche Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts und der sozialen Mitbestimmung. Um seine Schulungsverpflichtungen zu erfüllen, hat jeder neue Betriebsrat das Recht die komplette Seminarreihe Betriebsverfassungsgesetz 1-5 zu absolvieren.

Worauf Sie sich in unseren Seminaren zum Kollektiv-Arbeitsrecht freuen können

Sie haben Gesetze und Verordnungen sicher im Blick und kennen Ihre Rechte und Pflichten. und Sie erkennen und vermeiden klassische Verfahrensfehler und lernen, auf eventuelle Probleme souverän und rechtssicher zu reagieren.
Die Nutzung des digitalisierten Starterpakets trägt zur Schonung der Ressourcen bei und unterstützt unsere nachhaltige Firmenpolitik.
Durch die Nutzung haben Sie Zugriff auf aktuelle Gesetze und Verordnungen und kennen Ihre Rechte und Pflichten.
Sie genießen inhaltlich gehaltvolle Seminartage in positiver Atmosphäre mit Networking im Seminar und unserem angenehmen Rahmenprogramm, wobei unsere zertifizierten Seminarhotels und unsere attraktiven Seminarstandorte die jeweiligen Seminarziele perfekt unterstützen.

Schulungsanspruch zum Betriebsverfassungsgesetz
Für jedes neue und wiedergewählte Betriebsratsmitglied besteht ein differenzierter gesetzlich festgeschriebener Schulungsanspruch für das Betriebsverfassungsgesetz; die Kosten trägt der Arbeitgeber.
Durch die Regelungen des § 37 Abs. 6 Satz 1 i.V. mit Abs. 2 BetrVG besteht ein kollektiver Anspruch des Betriebsrats auf Arbeitsbefreiung von Betriebsratsmitgliedern für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, ohne Minderung des Arbeitsentgelts.

Beschlussfassung und Anmeldung
Der Betriebsrat hat vor seiner Beschlussfassung über die betrieblichen Notwendigkeiten ausführlich zu beraten und diese Gegebenheiten im Beschluss zu berücksichtigen. Vor der verbindlichen Anmeldung zum Seminar muss die entsprechende Beschlussfassung im Betriebsratsgremium erfolgen und dem Arbeitgeber mindestens 4 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Das entsprechende Formular Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber können Sie hier ausfüllen und Ihren Arbeitgeber umfassend informieren.

Kostenübernahme
Gemäß § 40 BetrVG Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten.

Seminarinhalte Betriebsverfassungsgesetz 3

Soziale Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVG

  • Gegenstand der Mitbestimmung
  • Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer
  • Arbeitszeitregelungen
  • Urlaubsplanung und Urlaubsgrundsatz
  • Überwachungsmaßnahmen
  • Gesundheitsschutz
  • Sozialeinrichtungen
  • Lohngestaltung
  • Betriebliches Vorschlagswesen

Umfang und Reichweite der Mitbestimmung

  • Verhältnis zu Tarifverträgen
  • Umsetzung und Durchsetzung der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten
  • Grobraster zur Erstellung und Anwendung einer Betriebsvereinbarung
  • Unterlassungsanspruch nach § 23 Abs. 3 BetrVG
  • Ablauf einer Einigungsstelle

Seminargebühr

€ 1.249,00 zzgl. gesetzl. MwSt.

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