Betriebsverfassungsgesetz I (26.08.2024)

Dieses Seminar hat bereits stattgefunden und ist nicht mehr buchbar.
Referent
Jörg Manfred Sänger Firmeninhaber BuB
Start
August 26, 2024
Ende
August 30, 2024 (ganztägig)
Adresse
Rüters Parkhotel, Bergstraße 3a, 34508 Willingen   Karte
Telefon
+49 5632 984-0

Bitte beachten Sie:
Die Anmeldung ist nur bis 28 Kalendertage vor Beginn des Seminars möglich.

Gerne stellen wir Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

Betriebsverfassungsgesetz I (26.08.2024)

1.159,00 

Status

Aufbau des Betriebsverfassungsgesetzes

Wir gratulieren Ihnen zur gewonnen Betriebsratswahl und das in Sie gesetzte Vertrauen.

Damit Sie dem Vertrauen gerecht werden können und Ihre Kolleginnen und Kollegen sich bestmöglich unterstützt und beraten fühlen, bieten wir Ihnen unsere professionelle Hilfe mit unseren aktuellen Seminaren an. Wir legen großen Wert auf Persönlichkeit sowie fachliche und kommunikative Kompetenz.

Worauf Sie sich in unseren Seminaren zum Kollektiv-Arbeitsrecht freuen können

Im Betriebsverfassungsgesetz Modul I hat jeder Betriebsrat die Wahl zwischen unserem analogen Handout und unserem digitalen Startpaket zu dem ein Apple iPad der neuesten Generation gehört.  Dieses Tablet stellen wir Ihnen für die Dauer Ihrer Betriebsratsausbildung Betriebsverfassungsgesetz I – V bei BuB kostenlos zur Verfügung. Unsere BuB Tasche inklusive Equipment erhalten unsere Seminarteilnehmer natürlich auch kostenlos.
Die Nutzung des digitalisierten Starterpakets trägt zur Schonung der Ressourcen bei und unterstützt unsere nachhaltige Firmenpolitik.
Durch die Nutzung haben Sie Zugriff auf aktuelle Gesetze und Verordnungen, kennen Ihre Rechte und Pflichten und können so klassische Verfahrensfehler erkennen und vermeiden.
Sie genießen inhaltlich gehaltvolle Seminartage in positiver Atmosphäre mit Networking und unser angenehmes Rahmenprogramm, wobei unsere attraktiven Seminarstandorte die jeweiligen Seminarziele perfekt unterstützen.

Das erwartet Sie in unseren Seminaren zum Kollektiv-Arbeitsrecht
Sämtliche Grundlagen der Betriebsratstätigkeit, von den Aufgaben eines Betriebsrats über Rechte eines Betriebsrats bis hin zur Zusammenarbeit des Betriebsrats mit der Unternehmensführung: All das regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In unseren fünf Seminaren zum Betriebsverfassungsgesetz  erlernen Betriebsräte die wesentlichen Grundlagen des kollektiven Arbeitsrechts. Um seine Schulungsverpflichtungen zu erfüllen, hat jeder Betriebsrat das Recht die komplette Seminarreihe Betriebsverfassungsgesetz I – V zu absolvieren.
Schulungsanspruch
Für jedes neue und wiedergewählte Betriebsratsmitglied besteht ein differenzierter gesetzlich festgeschriebener Schulungsanspruch für das Betriebsverfassungsgesetz; die Kosten trägt der Arbeitgeber.
Durch die Regelungen des § 37 Abs. 6 Satz 1 i.V. mit Abs. 2 BetrVG besteht ein kollektiver Anspruch des Betriebsrats auf Arbeitsbefreiung von Betriebsratsmitgliedern für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, ohne Minderung des Arbeitsentgelts.

Beschlussfassung und Anmeldung
Der Betriebsrat hat vor seiner Beschlussfassung über die betrieblichen Notwendigkeiten ausführlich zu beraten und diese Gegebenheiten im Beschluss zu berücksichtigen. Vor der verbindlichen Anmeldung zum Seminar muss die entsprechende Beschlussfassung im Betriebsratsgremium erfolgen und dem Arbeitgeber mindestens 4 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Das entsprechende Formular Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber können Sie hier ausfüllen und Ihren Arbeitgeber umfassend informieren.

Kostenübernahme 
Gemäß § 40 BetrVG Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten, hierzu gehören unter anderem die Bereitstellung eines Büros, die entsprechende Büroausstattung  und entstehende Schulungskosten.

Seminarinhalte Betriebsverfassungsgesetz I

Aufbau des Betriebsverfassungsgesetzes

    • Rechtsbegriffe
    • Tangierende Gesetze und Verordnungen

Die Aufgaben des Betriebsrats § 80 BetrVG

    • Allgemeine Aufgaben
    • Informationsrechte
    • Einsichtnahme in die Bruttolohnliste

Geheimhaltungspflicht § 79 BetrVG

    • Was ist ein Betriebsgeheimnis?
    • Gegenstand und Umfang der Schweigepflicht
    • Rechtsfolgen

Grundsätze der Zusammenarbeit des Betriebsrats §§ 2 und 74 BetrVG
Die Geschäftsführung des Betriebsrats §§ 26 bis 41 BetrVG

    • Die Arbeitsvoraussetzung

Die Schutz- und Strafvorschriften §§ 78 und 119 BetrVG

    • Störung und Behinderung des Betriebsrats
    • Straf- und Bußgeldvorschriften

Mitbestimmung bei Kündigungen § 102 BetrVG

  • Widerspruchsmöglichkeiten und Fristen

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