Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen
Das erwartet Sie in unseren Grundlagenseminaren zum Kollektiv-Arbeitsrecht
Sämtliche Grundlagen der Betriebsratstätigkeit, von den Aufgaben eines Betriebsrats über Rechte eines Betriebsrats bis hin zur Zusammenarbeit des Betriebsrats mit der Unternehmensführung: All das regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In unserem Aufbauseminar zum Betriebsverfassungsgesetz II erlernen Betriebsräte wesentliche Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts und der personellen Maßnahmen. Dieses Wissen wird in drei weiteren Seminaren zum Betriebsverfassungsgesetz vertieft und vervollständigt. Um seine Schulungsverpflichtungen zu erfüllen, hat jeder neue Betriebsrat das Recht die komplette Seminarreihe Betriebsverfassungsgesetz I – V zu absolvieren.
Worauf Sie sich in unseren Seminaren zum Kollektiv-Arbeitsrecht freuen können
Im Betriebsverfassungsgesetz Modul II hat jeder Betriebsrat die Wahl zwischen unserem analogen und unserem digitalen nachhaltigem Starterpaket zu dem ein Apple iPad der neuesten Generation gehört getroffen, sollten Sie sich nachträglich für die digitale Version entscheiden, so bietet sich Ihnen im Betriebsverfassungsgesetz II letztmalig diese Möglichkeit.
Dieses Tablet stellen wir Ihnen für die Dauer Ihrer Betriebsratsausbildung Betriebsverfassungsgesetz I – V bei BuB kostenlos zur Verfügung.
Die Nutzung des digitalisierten Starterpakets trägt zur Schonung der Ressourcen bei und unterstützt unsere nachhaltige Firmenpolitik.
Durch die Nutzung haben Sie Zugriff auf aktuelle Gesetze und Verordnungen, kennen Ihre Rechte und Pflichten und können so klassische Verfahrensfehler erkennen und vermeiden.
Sie genießen inhaltlich gehaltvolle Seminartage in positiver Atmosphäre mit Networking im Seminar und unserem perfekten Rahmenprogramm, wobei unsere attraktiven Seminarstandorte die jeweiligen Seminarziele zielführend unterstützen.
Schulungsanspruch
Für jedes neue und wiedergewählte Betriebsratsmitglied besteht ein differenzierter gesetzlich festgeschriebener Schulungsanspruch für das Betriebsverfassungsgesetz ; die Kosten trägt der Arbeitgeber.
Durch die Regelungen des § 37 Abs. 6 Satz 1 i.V. mit Abs. 2 BetrVG besteht ein kollektiver Anspruch des Betriebsrats auf Arbeitsbefreiung von Betriebsratsmitgliedern für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, ohne Minderung des Arbeitsentgelts.
Beschlussfassung und Anmeldung
Der Betriebsrat hat vor seiner Beschlussfassung über die betrieblichen Notwendigkeiten ausführlich zu beraten und diese Gegebenheiten im Beschluss zu berücksichtigen. Vor der verbindlichen Anmeldung zum Seminar muss die entsprechende Beschlussfassung im Betriebsratsgremium erfolgen und dem Arbeitgeber mindestens 4 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Das entsprechende Formular Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber können Sie hier ausfüllen und Ihren Arbeitgeber umfassend informieren.
Kostenübernahme
Gemäß § 40 BetrVG Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten.
Seminarinhalte Betriebsverfassungsgesetz II
Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen § 99 BetrVG
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- Einstellung, Eingruppierung, Versetzung, Umgruppierung
Vorläufige personelle Maßnahmen § 100 BetrVG
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- Sachliche und betriebliche Erfordernisse
- Aufklärung der Betroffenen
Unterlassungsanspruch § 101 BetrVG
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- Verfahren zur Aufhebung der Maßnahme
Rechtsmittel
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- Beschlussverfahren
- Einstweilige Verfügung
Außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen § 103 BetrVG
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- z. B. Kündigung von Betriebsratsmitgliedern