Mitbestimmung bei sozialen Maßnahmen
Das erwartet Sie in unseren Grundlagenseminaren zum Kollektiv-Arbeitsrecht
Sämtliche Grundlagen der Betriebsratstätigkeit, von den Aufgaben eines Betriebsrats über Rechte eines Betriebsrats bis hin zur Zusammenarbeit des Betriebsrats mit der Unternehmensführung: All das regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In unserem Aufbauseminar zum Betriebsverfassungsgesetz III erlernen Betriebsräte wesentliche Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts und der sozialen Mitbestimmung. Um seine Schulungsverpflichtungen zu erfüllen, hat jeder neue Betriebsrat das Recht die komplette Seminarreihe Betriebsverfassungsgesetz I – V zu absolvieren.
Worauf Sie sich in unseren Seminaren zum Kollektiv-Arbeitsrecht freuen können
Sie haben Gesetze und Verordnungen sicher im Blick und kennen Ihre Rechte und Pflichten. und Sie erkennen und vermeiden klassische Verfahrensfehler und lernen, auf eventuelle Probleme souverän und rechtssicher zu reagieren.
Die Nutzung des digitalisierten Starterpakets trägt zur Schonung der Ressourcen bei und unterstützt unsere nachhaltige Firmenpolitik.
Durch die Nutzung haben Sie Zugriff auf aktuelle Gesetze und Verordnungen und kennen Ihre Rechte und Pflichten.
Sie genießen inhaltlich gehaltvolle Seminartage in positiver Atmosphäre mit Networking im Seminar und unserem angenehmen Rahmenprogramm, wobei unsere zertifizierten Seminarhotels und unsere attraktiven Seminarstandorte die jeweiligen Seminarziele perfekt unterstüzen.
Schulungsanspruch zum Betriebsverfassungsgesetz
Für jedes neue und wiedergewählte Betriebsratsmitglied besteht ein differenzierter gesetzlich festgeschriebener Schulungsanspruch für das Betriebsverfassungsgesetz; die Kosten trägt der Arbeitgeber.
Durch die Regelungen des § 37 Abs. 6 Satz 1 i.V. mit Abs. 2 BetrVG besteht ein kollektiver Anspruch des Betriebsrats auf Arbeitsbefreiung von Betriebsratsmitgliedern für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, ohne Minderung des Arbeitsentgelts.
Beschlussfassung und Anmeldung
Der Betriebsrat hat vor seiner Beschlussfassung über die betrieblichen Notwendigkeiten ausführlich zu beraten und diese Gegebenheiten im Beschluss zu berücksichtigen. Vor der verbindlichen Anmeldung zum Seminar muss die entsprechende Beschlussfassung im Betriebsratsgremium erfolgen und dem Arbeitgeber mindestens 4 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Das entsprechende Formular Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber können Sie hier ausfüllen und Ihren Arbeitgeber umfassend informieren.
Kostenübernahme
Gemäß § 40 BetrVG Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten.
Seminarinhalte Betriebsverfassungsgesetz III
Soziale Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVG
Gegenstand der Mitbestimmung
- Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer
- Arbeitszeitregelungen
- Urlaubsplanung und Urlaubsgrundsatz
- Überwachungsmaßnahmen
- Gesundheitsschutz
- Sozialeinrichtungen
- Lohngestaltung
- Betriebliches Vorschlagswesen
Umfang und Reichweite der Mitbestimmung
- Verhältnis zu Tarifverträgen
- Umsetzung und Durchsetzung der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten
- Grobraster zur Erstellung und Anwendung einer Betriebsvereinbarung
- Unterlassungsanspruch nach § 23 Abs. 3 BetrVG
- Ablauf einer Einigungsstelle
Seminargebühr
€ 1.196,00 zzgl. gesetzl. MwSt.