Beendigung des Arbeitsverhältnisses und
arbeitsgerichtliches Verfahren
Was wir Ihnen in unseren Grundlagenseminaren zum
Individual-Arbeitsrecht bieten
Sämtliche Grundlagen des Individualarbeitsrechts, von der Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und hauptsächlich der Rolle Betriebsrats, widmen wir uns in unseren drei Seminaren zum Individual-Arbeitsrecht. Sie erlernen die wesentlichen Grundlagen des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Um seine Schulungsverpflichtungen zu erfüllen, hat jeder neugewählte Betriebsrat das Recht, die komplette Seminarreihe Arbeitsrecht Modul I – II – III zu absolvieren.
Worauf Sie sich in unseren Seminaren zum Individual-Arbeitsrecht freuen können
Die Nutzung des Apple iPads trägt zur Schonung der Ressourcen bei und unterstützt unsere nachhaltige Firmenpolitik. Durch die Nutzung haben Sie Zugriff auf aktuelle Gesetze und Verordnungen, kennen Ihre Rechte und Pflichten und können so klassische Verfahrensfehler erkennen und vermeiden.
Außerdem genießen Sie inhaltlich gehaltvolle Seminartage in positiver Atmosphäre mit Networking und unser angenehmes Rahmenprogramm, wobei unsere attraktiven Seminarstandorte die jeweiligen Seminarziele perfekt unterstützen
Schulungsanspruch
Für jedes neue Betriebsratsmitglied besteht ein gesetzlich festgeschriebener Schulungsanspruch; die Kosten trägt der Arbeitgeber.
Durch die Regelungen des § 37 Abs. 6 Satz 1 i.V. mit Abs. 2 BetrVG besteht ein kollektiver Anspruch des Betriebsrats auf Arbeitsbefreiung von Betriebsratsmitgliedern für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, ohne Minderung des Arbeitsentgelts.
Beschlussfassung und Anmeldung
Der Betriebsrat hat vor seiner Beschlussfassung über die betrieblichen Notwendigkeiten ausführlich zu beraten und diese Gegebenheiten im Beschluss zu berücksichtigen. Vor der verbindlichen Anmeldung zum Seminar muss die entsprechende Beschlussfassung im Betriebsratsgremium erfolgen und dem Arbeitgeber mindestens 4 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Das entsprechende Formular Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber können Sie hier ausfüllen und Ihren Arbeitgeber umfassend informieren.
Kostenübernahme
Gemäß § 40 BetrVG Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten.
Seminarinhalte Arbeitsrecht III
Formen der Beendigung
Kündigung
Aufhebungsvertrag
Befristungsvertrag
Tod
Begriff und Arten der Kündigung
Rechtsnatur
- Ordentliche und außerordentliche Kündigung
- Die Kündigungserklärung
Beendigungs- und Änderungskündigung
- Die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht
- Die Änderungsschutzklage
- Annahme unter Vorbehalt der rechtlichen Klärung
Kündigungsfristen und -termine
- Gesetzliche Kündigungsfristen
- Tarifliche Kündigungsfristen
- Arbeitsvertragliche Regelungen
- Fristenberechnung
Begründung der Kündigung
Soziale Rechtfertigung der Kündigung
- Anwendungsbereiche des KündigungsschutzG
Betriebsbedingte Kündigung
- Kündigung in der Betriebsänderung
- Interventionsmöglichkeit der Arbeitsverwaltung bei Massenentlassung
Personenbedingte Kündigung
- In Krankheit begründete Kündigung
Verhaltensbedingte Kündigung
- Verletzung vertraglicher Pflichten durch den AN
Wechselwirkung der Kündigung und Betriebsverfassungsrecht
§ 102 BetrVG, Weiterbeschäftigungsanspruch
- Widerspruch des Betriebsrates gegen die Kündigung
Besonderer Kündigungsschutz
aus weiteren tangierenden Normen,
z.B.
- Mutterschutzgesetz MuSchuG
- Pflegezeitgesetz PflegeZG
- Schutz Schwerbehinderter SGB IX
- Schutz kollektivrechtlicher Organ
§ 103 BetrVG in Verbindung mit
§ 15 KündigungsschutzG
Besuch des Arbeitsgerichtes optional
Vorstellung der Gerichtsfälle durch den Arbeitsrichter (1/2 Tag)
Besuch des Arbeitsgerichtes (1 Tag)
Seminargebühr
€ 1359,00 zzgl. gesetzl. MwSt.