Rechte und Handlungsoptionen des Betriebsrates
Rechte und Handlungsoptionen des Betriebsrats in Fragen der beruflichen und betrieblichen Bildung
Der BR hat im Bereich der beruflichen und betrieblichen Bildung ein gestuftes Beteiligungsrecht. In den $$ 96 bis 98 BetrVG ist, je nach Gegenstand, das Informationsrecht bis hin zum Mitbestimmungsrecht geregelt.
Beteiligungsrechte bei Planung und Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs nach § 96 BetrVG
- Förderung der Berufsausbildung
- Ermittlung des Ausbildungsbedarfs
- Formen und Methoden der Bedarfsanalyse
Beratungsrechte bei Einrichtung und Gestaltung konkreter Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung nach § 97 BetrVG
- Definition der ausreichenden Qualifikation
- Mitbestimmungsrelevante Maßnahmen
- Rahmen der Mitbestimmung
Maßnahmen der betrieblichen Mitbestimmung nach § 98 BetrVG
- Voraussetzung der Mitbestimmung
- Rahmen der Mitbestimmung
Ausbildungsbeauftragte
Teilnehmende Personen - Vorgehen im Falle der Nichteinigung
- Die Einigungsstelle
Tangierende Normen und Rechtsquellen
- § 75 Gleichbehandlungsgrundsatz
- § 92 Personalplanung
- § 92 a Beschäftigungssicherung
- § 95 Auswahlrichtlinien
- § 102 (3) Nr. 4 Umschulung und Fortbildung
- § 106 (3) Wirtschaftsausschuss wegen Kriterienkatalog
- Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, z.B. zur betrieblichen Weiterbildung
Seminargebühr
€ 888,00 zzgl. gesetzl. MwSt.