Betriebsverfassungsgesetz V (17.06.2024)

Dieses Seminar hat bereits stattgefunden und ist nicht mehr buchbar.
Referent
Jörg Manfred Sänger Firmeninhaber BuB
Start
Juni 17, 2024
Ende
Juni 21, 2024 (ganztägig)
Adresse
Rüters Parkhotel, Bergstraße 3a, 34508 Willingen   Karte
Telefon
+ 49 5632 329840

Bitte beachten Sie:
Die Anmeldung ist nur bis 28 Kalendertage vor Beginn des Seminars möglich.

Gerne stellen wir Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

Betriebsverfassungsgesetz V (17.06.2024)

1.196,00 

Status

Mitbestimmung bei Betriebsänderung

Das erwartet Sie in unseren Grundlagenseminaren zum Kollektiv-Arbeitsrecht

Sämtliche Grundlagen der Betriebsratstätigkeit, von den Aufgaben eines Betriebsrats über Rechte eines Betriebsrats bis hin zur Zusammenarbeit des Betriebsrats mit der Unternehmensführung: All das regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In unserem Aufbauseminar zum Betriebsverfassungsgesetz Modul V erlernen Betriebsräte wesentliche Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts sowie die Mitbestimmung bei Betriebsänderungen. Um seine Schulungsverpflichtungen zu erfüllen, hat jeder neue Betriebsrat das Recht die komplette Seminarreihe Betriebsverfassungsgesetz I – V zu absolvieren.

Worauf Sie sich in unseren Seminaren zum Kollektiv-Arbeitsrecht freuen können

Sie erhalten im Betriebsverfassungsgesetz V ihre Teilnahembescheinigung und Ihr personalisiertes Zertifikat über die erfolgreiche Absolvierung der Grundlagenausbildung im Kollektiv-Arbeitsrecht deren Inhalt die Seminarreihe des Betriebsvervfassungsgesetzes Modul I bis Modul V umfasst.
Sie genießen inhaltlich gehaltvolle Seminartage in positiver Atmosphäre mit Networking im Seminar und unserem angenehmen Rahmenprogramm, wobei unsere attraktiven Seminarstandorte die jeweiligen Seminarziele perfekt unterstützen.

Schulungsanspruch
Für jedes neue und wiedergewählte Betriebsratsmitglied besteht ein differenzierter gesetzlich festgeschriebener Schulungsanspruch für das Betriebsverfassungsgesetz; die Kosten trägt der Arbeitgeber. Durch die Regelungen des § 37 Abs. 6 Satz 1 i.V. mit Abs. 2 BetrVG besteht ein kollektiver Anspruch des Betriebsrats auf Arbeitsbefreiung von Betriebsratsmitgliedern für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, ohne Minderung des Arbeitsentgelts.

Beschlussfassung und Anmeldung
Der Betriebsrat hat vor seiner Beschlussfassung über die betrieblichen Notwendigkeiten ausführlich zu beraten und diese Gegebenheiten im Beschluss zu berücksichtigen. Vor der verbindlichen Anmeldung zum Seminar muss die entsprechende Beschlussfassung im Betriebsratsgremium erfolgen und dem Arbeitgeber mindestens 4 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Das entsprechende Formular Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber können Sie hier ausfüllen und Ihren Arbeitgeber umfassend informieren.

Kostenübernahme
Gemäß § 40 BetrVG Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten.

Seminarinhalte Betriebsverfassungsgesetz V

Mitbestimmung bei Betriebsänderung § 111 BetrVG

§ 96 BetrVG Förderung der Berufsbildung

  • Begriff der Betriebsänderung
  • Anwendungsfälle: Umstrukturierungsmaßnahmen
  • Voraussetzungen und Umfang der Mitbestimmung

Sozialplan und Interessenausgleich § 112 BetrVG

  • Ziel von Sozialplan und Interessenausgleich
  • Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Personalabbau als Betriebsänderung § 112 a BetrVG

  • Erzwingbarer Sozialplan
  • Sonderregelung Neugründungen

Nachteilsausgleich § 113 BetrVG

  • Abweichung vom Interessenausgleich
  • Unterbliebener Versuch eines Interessenausgleiche

Betriebsübergang § 613a BGB

  • Abgrenzung zur Betriebsänderung
  • Unterrichtungspflicht und Widerspruchsrech

Wirtschaftsausschuss

  • Rolle und Beziehung des örtlichen Betriebsrats zum Wirtschaftsausschuss
  • Abgrenzung des Informationsanspruchs BR-GBR-WA

Seminargebühr

€ 1.196,00 zzgl. gesetzl. MwSt.

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