Mitbestimmung bei Betriebsänderung
Das erwartet Sie in unseren Grundlagenseminaren zum Kollektiv-Arbeitsrecht
Sämtliche Grundlagen der Betriebsratstätigkeit, von den Aufgaben eines Betriebsrats über Rechte eines Betriebsrats bis hin zur Zusammenarbeit des Betriebsrats mit der Unternehmensführung: All das regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In unserem Aufbauseminar zum Betriebsverfassungsgesetz Modul V erlernen Betriebsräte wesentliche Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts sowie die Mitbestimmung bei Betriebsänderungen. Um seine Schulungsverpflichtungen zu erfüllen, hat jeder neue Betriebsrat das Recht die komplette Seminarreihe Betriebsverfassungsgesetz I – V zu absolvieren.
Worauf Sie sich in unseren Seminaren zum Kollektiv-Arbeitsrecht freuen können
Sie erhalten im Betriebsverfassungsgesetz V ihre Teilnahembescheinigung und Ihr personalisiertes Zertifikat über die erfolgreiche Absolvierung der Grundlagenausbildung im Kollektiv-Arbeitsrecht deren Inhalt die Seminarreihe des Betriebsvervfassungsgesetzes Modul I bis Modul V umfasst.
Sie genießen inhaltlich gehaltvolle Seminartage in positiver Atmosphäre mit Networking im Seminar und unserem angenehmen Rahmenprogramm, wobei unsere attraktiven Seminarstandorte die jeweiligen Seminarziele perfekt unterstützen.
Schulungsanspruch
Für jedes neue und wiedergewählte Betriebsratsmitglied besteht ein differenzierter gesetzlich festgeschriebener Schulungsanspruch für das Betriebsverfassungsgesetz; die Kosten trägt der Arbeitgeber. Durch die Regelungen des § 37 Abs. 6 Satz 1 i.V. mit Abs. 2 BetrVG besteht ein kollektiver Anspruch des Betriebsrats auf Arbeitsbefreiung von Betriebsratsmitgliedern für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, ohne Minderung des Arbeitsentgelts.
Beschlussfassung und Anmeldung
Der Betriebsrat hat vor seiner Beschlussfassung über die betrieblichen Notwendigkeiten ausführlich zu beraten und diese Gegebenheiten im Beschluss zu berücksichtigen. Vor der verbindlichen Anmeldung zum Seminar muss die entsprechende Beschlussfassung im Betriebsratsgremium erfolgen und dem Arbeitgeber mindestens 4 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Das entsprechende Formular Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber können Sie hier ausfüllen und Ihren Arbeitgeber umfassend informieren.
Kostenübernahme
Gemäß § 40 BetrVG Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten.
Seminarinhalte Betriebsverfassungsgesetz V
Mitbestimmung bei Betriebsänderung § 111 BetrVG
§ 96 BetrVG Förderung der Berufsbildung
- Begriff der Betriebsänderung
- Anwendungsfälle: Umstrukturierungsmaßnahmen
- Voraussetzungen und Umfang der Mitbestimmung
Sozialplan und Interessenausgleich § 112 BetrVG
- Ziel von Sozialplan und Interessenausgleich
- Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Personalabbau als Betriebsänderung § 112 a BetrVG
- Erzwingbarer Sozialplan
- Sonderregelung Neugründungen
Nachteilsausgleich § 113 BetrVG
- Abweichung vom Interessenausgleich
- Unterbliebener Versuch eines Interessenausgleiche
Betriebsübergang § 613a BGB
- Abgrenzung zur Betriebsänderung
- Unterrichtungspflicht und Widerspruchsrech
Wirtschaftsausschuss
- Rolle und Beziehung des örtlichen Betriebsrats zum Wirtschaftsausschuss
- Abgrenzung des Informationsanspruchs BR-GBR-WA
Seminargebühr
€ 1.196,00 zzgl. gesetzl. MwSt.