Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Das Grundrecht auf Datenschutz
- Was regeln die DSGVOund das BDSG im Speziellen?
- Notwendigkeit der Einwilligung?
- Neue Regeln zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten, Löschung/ Berichtigung
- Neuheiten zum Thema Videoüberwachung am Arbeitsplatz
- Neue Besonderheiten zu Datenübermittlung innerhalb des Konzerns
- Wer hält sich an die DSGVO? Wer hat Rechenschaftspflicht?
- Haftung und Sanktionen, die neue Bußgeldverordnung
- Neue Regeln bzgl. Kommunikation und Information und wie sie umgesetzt werden
- Technische Voraussetzungen, IT
- Regeln bezüglich des Datentransfers ins Ausland
- Handlungsbedarf und Handlungsberechtigung für den Betriebsrat
- Bedarf konkreter Betriebsvereinbarungen
Beschlussfassung und Anmeldung
Der Betriebsrat hat vor seiner Beschlussfassung über die betrieblichen Notwendigkeiten ausführlich zu beraten und diese Gegebenheiten im Beschluss zu berücksichtigen. Vor der verbindlichen Anmeldung zum Seminar muss die entsprechende Beschlussfassung im Betriebsratsgremium erfolgen und dem Arbeitgeber mindestens 4 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Das entsprechende Formular Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber können Sie hier ausfüllen und Ihren Arbeitgeber umfassend informieren.
Freistellung zur Seminarteilnahme
Die Rechtsgrundlage für die Freistellung zur Seminarteilnahme regelt § 37 Abs. 2,3,6 BetrVG. Durch die Regelung des § 37 Abs. 6 BetrVG wird in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes klargestellt, dass die Teilnahme von BR-Mitgliedern an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen zur Erlangung der für die Betriebsratstätigkeit erforderlichen Kenntnisse zu den Aufgaben und damit zur Tätigkeit des Betriebsrates gehören.
Kostenerstattung
Die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber für die Seminarteilnahme regelt § 40 Abs.1 BetrVG.
Seminargebühr
€ 1099,00 zzgl. gesetzl. MwSt.