Datenschutz – DSGVO und BDSG (11.09.2024)

Dieses Seminar hat bereits stattgefunden und ist nicht mehr buchbar.
Referent
Jörg Manfred Sänger Firmeninhaber BuB
Start
September 11, 2024
Ende
September 13, 2024 (ganztägig)
Adresse
See Park Janssen, Danziger Straße 5, 47608 Geldern   Karte
Telefon
+49 2831 9290

Bitte beachten Sie:
Die Anmeldung ist nur bis 28 Kalendertage vor Beginn des Seminars möglich.

Gerne stellen wir Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

Datenschutz – DSGVO und BDSG (11.09.2024)

1.099,00 

Status

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

  • Das Grundrecht auf Datenschutz
  • Was regeln die DSGVOund das BDSG im Speziellen?
  • Notwendigkeit der Einwilligung?
  • Neue Regeln zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten, Löschung/ Berichtigung
  • Neuheiten zum Thema Videoüberwachung am Arbeitsplatz
  • Neue Besonderheiten zu Datenübermittlung innerhalb des Konzerns
  • Wer hält sich an die DSGVO? Wer hat Rechenschaftspflicht?
  • Haftung und Sanktionen, die neue Bußgeldverordnung
  • Neue Regeln bzgl. Kommunikation und Information und wie sie umgesetzt werden
  • Technische Voraussetzungen, IT
  • Regeln bezüglich des Datentransfers ins Ausland
  • Handlungsbedarf und Handlungsberechtigung für den Betriebsrat
  • Bedarf konkreter Betriebsvereinbarungen

Beschlussfassung und Anmeldung

Der Betriebsrat hat vor seiner Beschlussfassung über die betrieblichen Notwendigkeiten ausführlich zu beraten und diese Gegebenheiten im Beschluss zu berücksichtigen. Vor der verbindlichen Anmeldung zum Seminar muss die entsprechende Beschlussfassung im Betriebsratsgremium erfolgen und dem Arbeitgeber mindestens 4 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Das entsprechende Formular Mitteilungsvordruck für den Arbeitgeber können Sie hier ausfüllen und Ihren Arbeitgeber umfassend informieren.

Freistellung zur Seminarteilnahme

Die Rechtsgrundlage für die Freistellung zur Seminarteilnahme regelt § 37 Abs. 2,3,6 BetrVG. Durch die Regelung des § 37 Abs. 6 BetrVG wird in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes klargestellt, dass die Teilnahme von BR-Mitgliedern an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen zur Erlangung der für die Betriebsratstätigkeit erforderlichen Kenntnisse zu den Aufgaben und damit zur Tätigkeit des Betriebsrates gehören.

Kostenerstattung

Die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber für die Seminarteilnahme regelt § 40 Abs.1 BetrVG.

 

Seminargebühr

€ 1099,00 zzgl. gesetzl. MwSt.

Anmeldung zum Seminar

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