Interessenausgleich und Sozialplan
Die Betriebsänderung
§ 111 BetrVG
- Begriffsbestimmung
- Vorliegen einer Betriebsänderung nach den Ziffern 1-5 des § 111 BetrVG
Voraussetzungen
- Die unternehmerische Entscheidung
- Wie kann der BR erkennen, ob eine Maßnahme nach § 111 BetrVG gegeben ist?
Informationswege
- Welche Informationen benötigt der BR?
- Wie kommt der BR an die notwendigen Daten und Informationen?
Tangierende Gesetze
§ 613a BGB
- Gesetz über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren
Handlungsschritte
- Was muß der BR unternehmen um Schaden von den Beschäftigten abzuwenden?
Interessenausgleich und Sozialplan
§§ 112, 112 a BetrVG
- Begriffsbestimmung
- Wichtige Unterschiede
Wichtige Kollektivrechte aus dem Umwandlungsgesetz (UmWG)
z.B. §§ 321, 324 UmWG
Seminargebühr
€ 1049,00 zzgl. gesetzl. MwSt.