Betriebliche Suchtprävention, Strategien und Maßnahmen entwickeln.
Ihr Nutzen als Betriebsrat und Schwerbehindertenvertreter:
- Sie stärken Ihre Handlungssicherheit
- Sie lernen die möglichen Inhalte eines Präventionsprogrammes kennen und erarbeiten selbst ein Programm.
- Die erarbeiteten Schwerpunkte, mit dem Wissen aus Teil I, versetzen Sie in die Lage, ein/e kompetente/r Ansprechpartner/in zum Thema betrieblicher Suchtprävention zu sein.
Teilnahmevoraussetzung: Grundseminar I
Weitere Suchtformen
- Kaufsucht, Arbeitssucht, Spielsucht, Internetsucht & Co
- Auswirkungen und Risiken
Betriebliche Suchtprävention im Betrieb positionieren
- Gemeinsame, abgestimmte Vorgehensweise von Betriebsrat und AG
- Erarbeiten einer betrieblich abgestimmten Vorgehensweise
- Suchtvorbereitende Ansätze in der betrieblichen Praxis
- Der Handlungsrahmen des BR
- Kommunikations- und Verhaltensregeln für den Umgang mit den Betroffenen
Betriebliche Suchtkrankenhilfe
- Betrieblicher Ansprechpartner für die Betroffenen
- Kooperation mit örtlichen Suchtberatungsstellen
Inhalte eines Präventionsprogramms
- Erarbeitung und Gestaltung eines möglichen Präventionsprogramms
Anmerkung
Eine Statistik der DHS (Deutsche Hauptstelle für Suchtgefahren) geht davon aus, dass 1,75 Millionen Arbeitnehmer alkoholkrank sind. Dies bedeutet, dass 5 – 10% der Beschäftigten eines Betriebes (statistisch gesehen) ein behandlungsbedürftiges Alkoholproblem haben. In der Konsequenz heiß das u.a., dass jede sechste Kündigung wegen Alkoholsucht ausgesprochen wird.
Das Seminar wird für Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 2 und 3 BetrVG, sowie für Vertrauensleute der Schwerbehinderten nach § 96 Abs. 4 und 8 SBG IX durchgeführt.
Seminargebühr
€ 1190,00 zzgl. gesetzl. MwSt.