Grundlagen der Behandlung wirtschaftlicher Angelegenheiten im Betrieb durch den Betriebsrat
Grundlagen der Behandlung wirtschaftlicher Angelegenheiten im Betrieb durch den Betriebsrat
§§ 80, 106 BetrVG
- Bildung eines Wirtschaftsausschusses
- Begriffsbestimmungen
- Anzahl der regelmäßig Beschäftigten
Aufgabe und Funktion des Wirtschaftsausschusses
- Beratung mit dem Arbeitgeber
- Unterrichtung des Betriebsrats
Bestellung und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses
§ 107 BetrVG
- Zweckmäßige Anzahl der Mitglieder
- Wer darf in den Wirtschaftsausschuss?
- Die Amtszeit (Bestellung und Abberufung)
Seminargebühr
€ 999,00 zzgl. gesetzl. MwSt.